Welcher Zahlungszweck ist bei der Überweisung anzugeben?
Zurück
2018-01-22 00:00:00:
Bei der Überweisung per Internetbanking müssen Sie als Zahlungszweck „Private Überweisung“ oder „Rückerstattung“ angeben. Sie dürfen in den Kommentaren zur Zahlung nicht die Antragsnummer, das Wort „Exchange“ oder verschiedene Namen von Kryptowährungen angeben, da dies den Verdacht der Bank erregen und zur Sperrung sowohl unserer als auch Ihrer Konten und Bankkarten führen kann.